Vorsorge

Treffen Sie Entschei­dungen, für die es plötz­lich und un­er­wartet zu spät sein kann. Küm­mern Sie sich recht­zeitig um Ihre Be­stat­tungs­vor­sorge. So kön­nen Sie sicher sein, dass im To­des­fall alle not­wen­di­gen An­gele­gen­hei­ten genau so ge­re­gelt und aus­ge­führt werden, wie Sie es sich ge­wünscht ha­ben und nichts dem Zu­fall über­las­sen ist. Wir unter­stüt­zen Sie kom­petent bei Ent­schei­dun­gen für Ihre per­sön­liche Be­stat­tungs­vor­sorge und er­le­digen im Trauer­fall alle nö­tigen Dienste ver­trau­ens­voll und verlässlich.

Dokumente und Urkunden

In einer Urkunden­mappe sollten folgende Doku­mente und Unter­lagen an einer für alle Fa­milien­ange­hörigen be­kannten Stelle auf­be­wahrt werden, damit die Ur­kunden jeder­zeit griff­bereit sind! Bei Eintritt eines Todes­falls werden fol­gende Unter­lagen be­nötigt:

  • Fami­lien­stamm­buch bzw. die standes­amt­liche Heirats­urkunde
  • Stan­des­amtliche Geburts­urkunde
  • Ver­siche­rungs­policen mit der letzten Bei­trags­quittung
  • Tes­ta­ment bzw. Hinter­lassungs­schein
  • für den Todes­fall erteilte Voll­machten
  • wichtige persön­liche Notizen

 

Testament

Streit um Ihr Erbe können Sie ver­meiden, wenn Sie schon zu Leb­zeiten Vor­sorge für den Todes­fall und Ihren letzten Wil­len treffen. Ein privat­schrift­liches Testa­ment kann unter An­gabe von Ort und Datum eigen­händig ge­schrie­ben und unter­schrieben werden. Überall dort, wo größere Ver­mögens­werte zu ver­erben sind oder Ver­wandt­schafts­verhält­nisse kompli­ziert werden, ist es drin­gend zu em­pfehlen, gemein­sam mit einem Notar das Erbe durch ein öffent­liches Testa­ment zu regeln.

 

Patientenverfügung

In Ihrer Patienten­verfü­gung kön­nen Sie heute schon fest­legen, ob Ihr Arzt alle Mög­lich­keiten aus­schöpfen soll, Ihr Leben zu er­halten. Wenn Sie auf tech­nisch mög­liche Lebens­verlän­gerungen verzichten - für den Fall eigener Ent­schei­dungs­fähigkeit -, ist es sinn­voll, wenn Ihr Haus­arzt als Zeuge Ihre Patien­tenver­fügung unter­schreibt.

Bestattungsvorsorge H.F. Bestatter in Essen GmbH

Bestattungsvorsorge-Rahmenvertrag

Sie können bereits zu Leb­zeiten in unserem Hause einen Be­stat­tungs­vor­sorge-Rahmen­ver­trag ab­schließen und mit uns alle Einzel­heiten be­züglich ihrer Bestat­tung im Fall des To­des genau fest­legen.

Zur Ab­sicherung des finan­ziellen Rah­mens bieten wir Ihnen die Mög­lichkeit, einen Bestat­tungs­vor­sorge-Treu­hand­vertrag ab­zu­schließen und Geld auf einem Treu­hand­konto der Deut­schen Bestat­tungs­vorsorge Treu­hand Aktien­gesell­schaft zu hinter­legen. Der für die Bestat­tungs­kosten ermittelte Be­trag wird auf ein Sonder­konto ein­gezahlt - alle an­fallende Zin­sen werden gut­ge­schrie­ben.