Beratung

Wenn man einen geliebten Men­schen verloren hat, stehen Trauer, Sorge und Schmerz im Vor­der­grund. Es ist wichtig, sich in dieser Situ­ation Zeit für sich selbst und die Men­schen zu nehmen, die der Verlust betrifft. Denn ge­mein­sam kann es leich­ter fallen, das Ge­schehen zu begreifen.

Erfahrung und Wissen

Wir möchten Sie ent­lasten, indem wir Sie aus­führ­lich und in Ruhe be­raten - ob bei Ihnen zu Hau­se oder in einem unserer fünf Unter­nehmen - und Ihnen or­ganisa­torische Dinge abnehmen. Unsere Erfah­rung und unser Wis­sen aus 135-jähriger Fa­milien­tradition stellen wir in Ihren Dienst - 24 Stun­den täglich.

Sofortmaßnahmen bei einem Sterbefall

Nach einem Todes­fall müs­sen die nächs­ten An­gehö­rigen eini­ge wich­tige Schrit­te einleiten, um die Be­stat­tung zu or­gani­sieren. Dafür bleibt in der Regel nur wenig Zeit, denn es gibt ge­setz­liche Fris­ten, die vor­schrei­ben, bis wann eine Bei­set­zung erfolgt sein muss.

Bei einem Sterbe­fall zu Hau­se sollte der Haus- oder im Ver­hin­derungs­fall der Not­arzt angerufen werden. Dieser stellt offi­ziell den Tod fest und hän­digt die Todes­beschei­nigung aus. Bei einem Sterbe­fall im Kran­ken­haus oder Alten- und Pflege­heim wird die Todes­be­schei­nigung auto­matisch aus­ge­stellt.

Danach nehmen Sie Kon­takt zu uns auf, egal unter welchen Um­stän­den der Todes­fall eingetreten ist. Wir stehen ab jetzt 24 Stunden an Ihrer Seite.

Unterlagen und Dokumente

Wir brauchen folgen­de Unter­la­gen und Doku­mente; falls sie nicht vor­han­den sind - aus wel­chen Grün­den auch im­mer - helfen wir Ihnen bei der Be­schaffung.

  • Personal­ausweis
  • Ärztliche Todes­beschei­nigung
  • Bestattungs­vorsorge­vertrag (falls vorhanden)
  • Stammbuch der Familie (oder andere ur­kund­lichen Nach­weise über den Familien­stand des Ver­stor­benen: z.B. Heirats­urkunde, Scheidungs­urteil, Sterbe­urkunde des ver­storbe­nen Ehe­partners etc.)
  • für Ledige: Geburts­urkunde
  • Versicherungs­karte der Kranken­kasse
  • Rentenbescheid der LVA oder Bfa der Betriebs­rente
  • Pensions­bescheid
  • Graburkunde (wenn bereits eine Grab­stätte vorhanden ist)

Formalitäten und Behördengänge

Formale Angelegen­heiten wie Behörden­gänge und Schrift­verkehr regeln wir für Sie.

  • Anmelden des Sterbe­falles beim zustän­digen Standesamt
  • Besorgen der erforder­lichen Unter­lagen zur Beurkundung
  • Polizeiliche Abmel­dung beim zustän­digen Einwohner­meldeamt
  • Amtsärztliche Beschei­nigung zur Geneh­migung der Feuer­bestattung
  • Polizeiliche Unbedenk­lichkeits-Beschei­nigung zur Feuer­bestattung
  • Anschreiben an Kranken- und Sterbe­kassen, Beihilfe­stellen, Ämter etc.
  • Beantragen von Sterbe­geldern und Versiche­rungs­leistungen
  • Abmelden von Renten- und Versorgungs­leistungen
  • Beantragen von Überbrückungs­geld bei der Renten­rechnungsstelle
  • Abwickeln aller Forma­litäten bei Über­führungen ins Ausland

Auch zum Thema Erb­schaft und Steu­ern geben wir Ihnen auf Wunsch erste Infor­mationen für spätere Notartermine.

Organisation

In enger Absprache mit Ihnen kümmern wir uns auf Wunsch um folgende Belange:

  • fachgerechte Versor­gung des Verstorbenen
  • Nationale und interna­tionale Über­führung über Land, auf dem Luft- oder Seeweg
  • ausgestaltung und Durch­führung der Trauer­feier und Bei­setzung: Anzeigen, Trauer­briefe, Dank­sagungen, Träger, Blumen, Musiker, Sänger, Sarg­ausstel­lungen oder Urnen
  • Festlegung der Termine für Trauer­feier und Beisetzung
  • Gespräch mit dem Geist­lichen der jeweiligen Konfes­sion oder auf Wunsch die Beauf­tragung eines freireli­giösen Redners
  • Beratung vor dem Kauf einer Grabstätte
  • Hilfestellung bei der Gestal­tung und Pflege der Grabstätte
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